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   BayObLG, 10.09.1985 - Allg. Reg. 38/85   

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BayObLG, 10.09.1985 - Allg. Reg. 38/85 (https://dejure.org/1985,10200)
BayObLG, Entscheidung vom 10.09.1985 - Allg. Reg. 38/85 (https://dejure.org/1985,10200)
BayObLG, Entscheidung vom 10. September 1985 - Allg. Reg. 38/85 (https://dejure.org/1985,10200)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO §§ 240, 249, § 36 Nr. 3
    Gerichtsstandsbestimmung bei unterbrochenem Rechtsstreit

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 389 (Ls.)
  • BayObLGZ 1985, 314
 
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Wird zitiert von ... (41)

  • BayObLG, 21.03.2002 - 1Z AR 17/02

    Örtliche Zuständigkeit für Schadensersatzklage gegen Prozessbevollmächtigten und

    a) Die Antragsgegnerinnen, die im allgemeinen Gerichtsstand verklagt werden sollen, sind im Sinne der beabsichtigten Anspruchsbegründung Streitgenossen (§ 59 ZPO); denn sie sollen sich nach dem hierfür maßgeblichen Vorbringen der Antragsteller (vgl. BayObLGZ 1985, 314/316) als Gesamtschuldner wegen Verletzung ihrer Berufspflichten bei Wahrnehmung des Mandats schadensersatzpflichtig gemacht haben, so dass eine Zweckgemeinschaft anzunehmen ist (BayObLG NJW 1993, 190).
  • BGH, 21.01.2009 - Xa ARZ 273/08

    Bestimmung des gemeinsamen Gerichtsstandes mehrerer Beklagter in der Insolvenz

    Die Unterbrechung des Rechtsstreits hindert die Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht (BayObLGZ 1985, 314, 315).

    Die Entscheidung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO betrifft nicht die Hauptsache selbst, sondern nur die Zuständigkeit und hat daher nur vorbereitenden Charakter (BayObLGZ 1985, 314, 315 f.; Musielak/Stadler, ZPO, 6. Aufl., § 249 Rdn. 5; vgl. auch zum Prozesskostenhilfeverfahren BGH, Beschl. v. 23.3.1966 - Ib ZR 103/64, NJW 1966, 1126).

  • BayObLG, 24.03.2005 - 1Z BR 107/04

    Testierfreiheit und Einflüsse interessierter Dritter - tatrichterliche Prüfung

    Aufgabe des zur Beurteilung der Testierfähigkeit hinzugezogenen psychiatrischen Sachverständigen ist es nicht nur, den medizinischen Befund einer Geisteskrankheit oder -schwäche festzustellen, sondern vor allem deren Auswirkung auf die Einsichts- und Willensbildungsfähigkeit der Erblasserin abzuklären (BayObLGZ 1985, 314/315).
  • BayObLG, 14.09.2001 - 1Z BR 124/00

    Testierunfähigkeit

    Aufgabe des zur Beurteilung der Testierfähigkeit hinzugezogenen psychiatrischen Sachverständigen ist es daher nicht nur, den medizinischen Befund einer Geisteskrankheit oder -schwäche festzustellen, sondern vor allem deren Auswirkung auf die Einsichts- und Willensbildungsfähigkeit des Erblassers abzuklären (BayObLGZ 1985, 314/315).
  • BGH, 07.01.2014 - X ARZ 578/13

    Gerichtsstandsbestimmung bei Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des

    Die Entscheidung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO betrifft nicht die Hauptsache selbst, sondern nur die Zuständigkeit und hat daher nur vorbereitenden Charakter (BayObLGZ 1985, 314, 315 f.; vgl. auch zum Prozesskostenhilfeverfahren BGH, Beschluss vom 23. März 1966 - Ib ZR 103/64, NJW 1966, 1126).
  • OLG Schleswig, 25.11.2009 - 2 W 164/09

    Erfüllungsort bei einer Werklohnklage; Bindungswirkung einer Verweisung

    Die zur Begründung dieser Auffassung herangezogene Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1985, S. 314 ff.) stellt jedoch gerade nicht auf den Schwierigkeitsgrad der Arbeiten ab, sondern darauf, dass das Gelände, auf dem die Arbeiten stattfinden sollten, nur nach einer bestimmten Messzahl von AutobahnkiJometern bestimmt war (a.a.O., S. 317 f.).
  • BayObLG, 29.07.1997 - 1Z AR 45/97

    Örtliche Zuständigkeit bei Schadensersatzklage des Wohnungskäufers gegen

    a) Die Beklagten werden nach dem insoweit maßgebenden Vorbringen des Klägers (vgl. BayObLGZ 1985, 314, 316) als Gesamtschuldner (§ 421 BGB ) auf Ersatz desselben Schadens und damit als Streitgenossen im Sinn von § 59 ZPO 1. Alternative (vgl. Thomas/Putzo ZPO 20. Aufl. §§ 59, 60 Rn. 2) in Anspruch genommen.

    Im übrigen ist für Ansprüche aus Verletzung eines Bauwerkvertrages wegen der Ortsbezogenheit der vertragstypischen Leistung der Erfüllungsort dort begründet, wo sich das Bauwerk befindet (BGH NJW 1986, 935 m.w.N; BayObLGZ 1983, 64, 66; 1985, 314, 317 f.; Zöller/Vollkommer § 29 Rn. 25 "Bauwerkvertrag").

  • OLG München, 12.06.2009 - 31 AR 332/09

    Funktionelle Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen: Frist für einen

    Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Beklagten hindert nicht die Bestimmung des zuständigen Gerichts, hier der Kammer für Handelssachen als zuständigen Spruchkörper, nach § 36 ZPO (vgl. BayObLGZ 1985, 314/316).
  • BayObLG, 17.09.2003 - 1Z AR 94/03

    Gerichtsstandsbestimmung für eine Klage auf Schadensersatz wegen Verlustes einer

    a) Die Kläger nehmen die Beklagten nach ihrem insoweit maßgeblichen Vortrag (vgl. BayObLGZ 1985, 314/316) als Streitgenossen in Anspruch (§ 59 ZPO), da sie wegen derselben Anspruchsgrundlagen, nämlich aus Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte, aus Prospekthaftung und aus Delikt verantwortlich gemacht werden und deshalb Gesamtschuldner sind (§ 421, § 840 Abs. 1 BGB).

    Für eine Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO genügt es aber, wenn für den Gegenstand der Klage, wie er sich auf Grund der von der Klagepartei vorgetragenen Tatsachen darstellt, ein gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand nicht zuverlässig festgestellt werden kann und die übrigen Voraussetzungen des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO gegeben sind (vgl. BayObLGZ 1985, 314/317).

  • BayObLG, 10.11.2003 - 1Z AR 114/03

    Zuständigkeitsbestimmung trotz Vorliegens eines besonderen gemeinschaftlichen

    Das Amtsgericht Memmingen ist nach § 28 ZPO i.V.m. § 27 ZPO zuständig, da nach dem insoweit maßgeblichen Vortrag (vgl. BayObLGZ 1985, 314/316) des Klägers dieser als Miterbe und gleichzeitig Nachlassgläubiger die Beklagten nach Teilung des Nachlasses als Gesamtschuldner auf Bezahlung der gegen ihn titulierten Beerdigungskosten abzüglich des auf seinen eigenen Bruchteil fallenden Betrages in Anspruch nimmt (vgl. Palandt/ Edenhofer BGB 62. Aufl. § 2058 Rn. 3 a.E.).
  • BayObLG, 04.02.1997 - 1Z AR 98/96

    Örtliche Zuständigkeit bei gesamtschuldnerische Klage der Wohnungseigentumskäufer

  • BayObLG, 22.12.1998 - 1Z AR 126/98

    Gerichtsstand für eine Klage auf Schadensersatz wegen Kapitalanlagebetrugs gegen

  • OLG Frankfurt, 01.08.2013 - 11 AR 234/12

    Zuständigkeitsbestimmung bei Schadenersatzklage wegen Dividendenstripping

  • OLG Schleswig, 15.08.2007 - 2 W 142/07

    Zuständigkeitsbestimmung auch bei Tod einer Partei

  • OLG Brandenburg, 21.02.2007 - 1 AR 4/07

    Gerichtsstandsbestimmungsantrag: Zuständigkeit des Gerichts bei Streitgenossen;

  • BGH, 25.03.2003 - VI ZB 71/02

    Anfechtung der Zurückweisung eines Berichtigungsantrags

  • BayObLG, 21.01.1999 - 1Z AR 120/98

    Gesamtschuldnerische Haftung für Nachlassverbindlichkeiten nach

  • BayObLG, 18.03.2004 - 1Z AR 20/04

    Gerichtsstandsbestimmung: Begriff der Urheberrechtsstreitigkeit - Bestimmung nach

  • BayObLG, 28.10.1997 - 1Z AR 74/97

    Zuständiges Gericht bei Geltendmachung einer Maklerprovision gegen mehrere

  • BayObLG, 26.10.2005 - 1Z AR 188/05

    Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses bei gerichtlicher Bestimmung des

  • OLG Karlsruhe, 10.12.2004 - 15 AR 41/04

    Zivilprozessrecht: Gerichtsstandsbestimmung bei Streitgenossenschaft

  • OLG Karlsruhe, 11.03.2005 - 15 AR 55/04

    Voraussetzung für eine Gerichtsstandsbestimmung für mehrere als Streitgenossen im

  • BayObLG, 16.08.1995 - 1Z AR 35/95

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts nach § 36 Nr. 3 Zivilprozessordnung

  • OLG München, 06.09.2013 - 34 AR 409/12

    Zuständiges Gericht bei Streitgenossen: Zuständigkeitsbestimmung im

  • BayObLG, 23.12.2004 - 1Z AR 86/04

    Gemeinsam zuständiges Gericht bei vertraglichen und deliktischen Ansprüchen -

  • BayObLG, 14.08.2002 - 1Z AR 93/02

    Örtliche Zuständigkeit bei Widerklage - Einbeziehung Dritter ohne Gerichtsstand

  • BayObLG, 25.09.1992 - 1Z AR 117/92

    Erfüllungsort für Schadensersatzansprüche wegen Schlechterfüllung anwaltlicher

  • BayObLG, 10.04.2003 - 1Z AR 25/03

    Zuständigkeitsbestimmung bei Zweifel über gemeinsamen Gerichtsstand

  • BayObLG, 25.03.1997 - 1Z AR 2/97

    Zuständigkeitsstreit bei Streitgenossenschaft einer italienischer Gesellschaft -

  • BayObLG, 03.03.1998 - 1Z AR 9/98

    Zuständiges Gericht bei Verfahren gegen die Architekten die mit Planung

  • BayObLG, 16.03.1999 - 1Z AR 21/99

    Streitgenossenschaft bei Klage gegen mehrere gleichrangige Unterhaltsschuldner

  • BayObLG, 12.08.1998 - 1Z AR 47/98

    Zuständigkeit zur Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts

  • BayObLG, 12.03.1997 - 1Z AR 100/96

    Örtliche Zuständigkeit für selbständiges Beweisverfahren gegen mehrere

  • BayObLG, 07.03.1996 - 1Z AR 14/96

    Anspruch auf Ersatz des Schadens durch eine fehlerhafte Beratung eines

  • BayObLG, 17.02.2000 - 4Z AR 71/99

    Örtliche Zuständigkeit für eine Rückzahlungsklage gegen den Darlehensnehmer und

  • BAG, 28.02.1986 - 5 AS 1/86
  • BayObLG, 12.08.1998 - 1Z AR 52/98

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts

  • BayObLG, 10.05.1996 - 1Z AR 28/96

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Klagen gegen eine BGB -Gesellschaft wegen

  • BayObLG, 25.09.1992 - 1Z AR 107/92
  • BayObLG, 15.07.1997 - 1Z AR 52/97

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für Schadensersatzklage gegen Vermittler und

  • BayObLG, 13.06.1996 - 1Z AR 30/96

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts

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